Auf jedem Stimmzettel für die Gemeinderats-Wahl können für eine Liste maximal 12 Stimmen abgegeben werden.
(Genau so viele, wie es Gemeinderäte gibt)
Für jeden Kandidaten maximal drei Stimmen.
Gibt man weniger als 12 Stimmen ab, dann verliert die Liste auf diesem Stimmzettel Wählerstimmen.
Ein leerer abgegebener Wahlzettel bekommt nur maximal soviele Stimmen, wie Kandiaten auf der Liste stehen. Bei uns dann also nur sieben Stimmen.